Legislator · Kanton Zürich — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren

Art. 107

1 Die Gemeindeordnung bestimmt anhand von Betrags-

grenzen die Zuständigkeit für die Bewilligung von Verpflichtungskre-

diten durch

a. die Stimmberechtigten an der Urne,

b. die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament,

c. den Gemeindevorstand,

Zusatzkredit

d. die Schulpflege.

2 Die Gemeindeordnung kann zudem die Zuständigkeit eigenstän-

diger Kommissionen vorsehen.

3 Die Betragsgrenzen sind so festzulegen, dass die Stimmberechtig-

ten über alle Vorhaben von erheblicher finanzieller Bedeutung an der

Urne entscheiden.

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