Legislator · Kanton Zug — Gesetzessammlung
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111.1 KV CH-ZG

§ 72 Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)

Öffentliche Gewalten - Die Gemeinden - Kirchgemeinde
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§ 72 Kantonsverfassung, KV

1. Die Kirchgemeinde umfasst die in ihrem Gebiet wohnhaften Personen gleicher Konfession.

2. Kollaturrechte bleiben vorbehalten, sind aber zuhanden der Kirchgemeinde ablösbar.

3. ...

4. ...

5. ...

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