Legislator · Kanton Zug — Gesetzessammlung
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111.1 KV CH-ZG

§ 6 Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)

Allgemeine Grundsätze
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§ 6 Kantonsverfassung, KV

1. Niemand darf dem verfassungs- und gesetzmässigen Gericht entzogen werden. Es dürfen keine Ausnahmegerichte eingeführt werden.

2. Schiedsgerichte sind zulässig.

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