111.1
KV
CH-ZG
§ 52 Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
Öffentliche Gewalten - Richterliche Gewalt - Kantonsgericht
§ 52 Kantonsverfassung, KV
1. Das Kantonsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer vom Kantonsrat bestimmten Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern.
2. ...