Legislator · Kanton Zug — Gesetzessammlung
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111.1 KV CH-ZG

§ 30 Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)

Öffentliche Gewalten - Souveräne Gewalt
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§ 30 Kantonsverfassung, KV

1. Das souveräne Volk übt seine Souveränitätsrechte teils selbst aus, teils überträgt es deren Ausübung seinen Vertretern.

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