Legislator · Kanton Zug — Gesetzessammlung
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111.1 KV CH-ZG

§ 13 Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)

Allgemeine Grundsätze
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§ 13 Kantonsverfassung, KV

1. Die Handels- und Gewerbefreiheit ist anerkannt. Das Gesetz trifft innert den Grenzen der Bundesverfassung diejenigen beschränkenden Bestimmungen, welche das allgemeine Wohl erfordert.

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