111.1
KV
CH-ZG
§ 13 Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
Allgemeine Grundsätze
§ 13 Kantonsverfassung, KV
1. Die Handels- und Gewerbefreiheit ist anerkannt. Das Gesetz trifft innert den Grenzen der Bundesverfassung diejenigen beschränkenden Bestimmungen, welche das allgemeine Wohl erfordert.