111.1
KV
CH-ZG
§ 1 Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
Allgemeine Grundsätze
§ 1 Kantonsverfassung, KV
1. Der Kanton Zug ist ein demokratischer Freistaat.
2. Er ist als solcher, soweit die Kantonalsouveränität durch die Bundesverfassung nicht beschränkt wird, ein souveränes Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft.