Legislator · Kanton Wallis — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
177.101 RANWGRLPAV CH-VS

Art. 1 Reglement betreffend das Gesetz über den Anwaltsberuf (RAnwG) - Bewilligung des Praktikums a) Grundsatz

Praktikum
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (31 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 RAnwG — Bewilligung des Praktikums a) Grundsatz

1. Die Zulassung zum Anwaltspraktikum erfordert eine Bewilligung, die vom zuständigen Departement erteilt wird.

2. Mit dem Praktikum kann erst nach Erhalt der Bewilligung gültig begonnen werden.

Reglement betreffend das Gesetz über den Anwaltsberuf (RAnwG) - Bewilligung des Praktikums a) Grundsatz Art. T1-1 RAnwG →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →