Legislator · Kanton Wallis — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.200 OcPers CH-VS

Art. 31a Verordnung über das Personal des Staates Wallis (kVPers) - Information bei Strafverfolgung

Rechte und Pflichten des Angestellten
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (59 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 31a kVPers — Information bei Strafverfolgung

1. Ein Angestellter, der aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens gemäss Artikel 28a des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis strafrechtlich verfolgt wird, ist gehalten, den Staatsrat über seinen Dienstchef und seinen Departementsvorsteher darüber in Kenntnis zu setzen.

← Art. 31 kVPers Verordnung über das Personal des Staates Wallis (kVPers) - Gegenstand und Zweck der Verordnung Art. 32 kVPers →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →