172.200
OcPers
CH-VS
Art. 28 Verordnung über das Personal des Staates Wallis (kVPers) - Abänderung und Auflösung einer Anstellung mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag
Anstellung und Auflösung des Dienstverhältnisses
Art. 28 kVPers · Abänderung und Auflösung einer Anstellung mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag
1. Eine vertragliche Anstellung bleibt eine Ausnahme. Die Modalitäten zur Abänderung oder Auflösung eines Vertrages werden in demselben definiert in dem vom kGPers gesetzten Rahmen.