172.130
CH-VS
Art. 1 Verordnung über die berufliche Vorsorge der Magistraten - Anwendungsbereich
Allgemeines
Art. 1 Verordnung über die berufliche Vorsorge der Magistraten · Anwendungsbereich
1. Gemäss den Artikeln 3 und 8 des Gesetzes über die berufliche Vorsorge der Magistraten vom 23. Juni 1999 behandelt die vorliegende Verordnung die Vorsorge der Magistraten, welche weiterhin der Ruhegehaltsordnung gemäss Reglement vom 30. März 1979 unterstehen.