Legislator · Kanton Wallis — Gesetzessammlung
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170.206 RKDSÖKRECCPDT CH-VS

Art. 4 Reglement der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission (RKDSÖK) - Zusammensetzung und Ernennung

Organisation
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Art. 4 RKDSÖK — Zusammensetzung und Ernennung

1. Die Kommission besteht aus 5 Mitgliedern.

2. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden vom Grossen Rat für eine erneuerbare Dauer von 4 Jahren ernannt.

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