142.104
CH-VS
Art. 6 Reglement über die Festsetzung der fremdenpolizeilichen Gebühren und den Verteilungsmodus zwischen Kanton und Gemeinden - Den Gemeinden zukommenden Gebühren
Gebühren für Ausländer nach den Bestimmungen des FZA
Art. 6 Reglement über die Festsetzung der fremdenpolizeilichen Gebühren und den Verteilungsmodus zwischen Kanton und Gemeinden · Den Gemeinden zukommenden Gebühren
1. Folgende Gebühr fällt den Gemeinden zu
a) Anmeldung 25 Franken