Reglement über die Kosten für bestimmte Einsätze der Kantonspolizei (RE-Pol) - [ 2, 3, 4, 5, 6 ] (RE-POL)
Gesetzestext (5 Artikel)
1. Die Kantonspolizei erhebt folgende Gebühren
A. EINSÄTZE ODER LEISTUNGEN DER ALLGEMEINEN DIENSTE DER KANTONSPOLIZEI, DER GENDARMERIE UND DER SICHERHEITSPOLIZEI
1. Grundtarife für alle Einsätze und Leistungen. Die Kosten für terrestrische oder aquatische Such- und Rettungseinsätze bei Personen werden nur bei schwerwiegender Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder elementaren Sorgfaltspflichten in Rechnung gestellt. Verpflegung sowie während eines Einsatzes beschädigtes oder zerstörtes Material werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
1.1 Stundentarif
- Mann Fr. 45.- bis Fr. 120.-
- Taucher Fr. 65.- bis Fr. 220.-
- Boot (je nach Modell) Fr. 55.- bis Fr. 220.-
1.2 Kilometertarif pro eingesetztes Fahrzeug
- Motorrad Fr. 1.10 bis Fr. 2.50
- Auto Fr. 1.40 bis Fr. 3.-
2. Leistungen zugunsten Dritter
2.1 Strassenbegleitungen: siehe Grundtarife (Ziff. 1 oben)
Geld- oder Werttransporte: spezielle Stundenzulage Fr. 45.- bis Fr. 80.-
2.2 Ordnungs- oder Verkehrsdienste bei privaten, sportlichen, kommerziellen oder sonstigen Veranstaltungen
- Kosten für die Dienstvorbereitung je nach Art und Zweck der Veranstaltung Fr. 40.- bis Fr. 2'000.-
...
2.3 Überwachung bei nautischen Veranstaltungen (ausgenommen solche, die von anerkannten Rettungsgesellschaften organisiert werden) siehe Grundtarif (Ziff. 1 oben)
2.4 Heben oder Schleppen von Booten, Suche nach untergetauchten Gegenständen siehe Grundtarif (Ziff. 1 oben)
2.5 Fahrzeugsicherstellung (Fourrière)
Einstellung oder Abholung aus der Sicherstellung Fr. 50.- bis Fr. 200.-
Gebühren für die Verwahrung
- Velo/Moped/Motorrad Fr. 2.- bis Fr. 10.-
- Auto Fr. 11.- bis Fr. 50.-
- Lastwagen Fr. 32.- bis Fr. 150.-
- Anhänger (je nach Grösse) Fr. 5.50 bis Fr. 100.-
Entfernung von Sperrgut (Transportkosten zusätzlich) Fr. 32.- bis Fr. 150.-
3. Verhalten der Bürger: Die nachstehenden Kosten stellen einen Pauschalbetrag dar, der jedem Zuwiderhandelnden in Rechnung gestellt wird
3.1 Einsatzkosten für
- Falschalarm
- Nachtruhestörung
- Häusliche Gewalt
- Störung der öffentlichen Ordnung Fr. 200.- bis Fr. 1'000.-
3.2 Einsatzkosten, ausser bei Unfällen, bei Fahrern
- unter Alkoholeinfluss, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Medikamenten
- ohne gültigen Führerausweis, mit Entzug des Führerausweises und Fahrverbot
- ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder Fr. 200.- bis Fr. 1'000.-
3.3 Atem-Alkoholtest, bei positivem Ergebnis Fr. 60.- bis Fr. 200.-
3.4 Drogen-Screening-Test, bei positivem Ergebnis Fr. 100.- bis Fr. 200.-
3.5 Einsatzkosten bei Flucht nach einem Unfall
- Basissuche Fr. 500.- bis Fr. 1'500.-
- Dringende Suche (schwerer oder tödlicher Unfall) Fr. 500.- bis Fr. 2'000.-
- Anforderung einer Gemeindepolizei (Bearbeitung durch die Unfallstelle der Gendarmerie) Fr. 500.-
4. ...
B. AKTE DER SICHERHEITSPOLIZEI
Nicht-gerichtliche Abnahme von Fingerabdrücken Fr. 43.- bis Fr. 120.-
C. VERKAUF VON DOKUMENTEN
a) Kopien von Berichten Fr. 32.- bis Fr. 200.-
b) Fotokopien, je nach Verfahren Fr. 16.- bis Fr. 150.-
c) Skizzen und Pläne, je nach Format Fr. 22.- bis Fr. 4'000.-
d) Technische Hefte, erstellt mittels 3D-Scanner Fr. 75.- bis Fr. 2'000.-
1. Die Tarife für Akte und Leistungen zugunsten Dritter, erwähnt unter den Buchstaben A und B, beinhalten die Mehrwertsteuer.
2. Die unter Buchstabe C aufgeführten Dokumente unterliegen nicht der vorgenannten Steuer.
1. Die unter Buchstabe C aufgeführten Dokumente unterliegen nicht der vorgenannten Steuer.
2. Die unter Buchstabe C aufgeführten Dokumente unterliegen nicht der vorgenannten Steuer. Die unter Buchstabe C aufgeführten Dokumente unterliegen nicht der vorgenannten Steuer.
3. Die unter Buchstabe C aufgeführten Dokumente unterliegen nicht der vorgenannten Steuer.
1. Wenn der Eingriff weniger als eine Stunde gedauert hat, wird jede angefangene Stunde als volle Stunde gezählt.
2. Wenn die Dauer des Eingriffs mehr als eine Stunde betragen hat, werden Bruchteile von Stunden unter einer halben Stunde nicht gezählt, ein Bruchteil von einer halben Stunde wird als volle Stunde gezählt.
1. Die in Artikel 1, Ziff. 2.2. und 2.3. vorgesehenen Gebühren und Kosten können reduziert oder erlassen werden, wenn es sich um Veranstaltungen von öffentlichem Nutzen oder Wohltätigkeitsveranstaltungen handelt.
2. Eine Vorauszahlung, die bis zur Hälfte der vorgesehenen Kosten betragen kann, kann vor dem Einsatz der Polizei verlangt werden.
1. Das Departement für Justiz, Polizei und Militärangelegenheiten ist für die Durchführung dieser Verordnung verantwortlich, die sofort in Kraft tritt.