Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.15.1 ACLO CH-VD

Beschluss über das Läuten der Glocken zur Feier des Jahrestages der Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 1. August (AClo) (ACLO)

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Waadt
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Am 1. August jedes Jahres werden in allen Gemeinden des Kantons die Glocken von 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr geläutet, um den Jahrestag der Gründung der Eidgenossenschaft im Jahr 1291 zu feiern.

1. Die Präfekten, und durch sie die Gemeinden, sind für die Ausführung dieses Beschlusses ab dem 1. August 1899 verantwortlich. Er wird gedruckt, angeschlagen und im Amtsblatt veröffentlicht.

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