PROKLAMATION der Souveränität des Kantons Waadt (PSVD) (PSVD)
Gesetzestext (1 Artikel)
1. BÜRGER,
Die Mitglieder der von Artikel V des Titels I des Mediationsaktes ernannten Kommission haben sich am 10. März dieses Jahres in Lausanne, dem Hauptort des Kantons, versammelt.
Die Kommission hat sich konstituiert.
Sie wird die Verwaltung des Kantons übernehmen, bis zur Ernennung des Kleinen Rates, dem sie ihre Befugnisse übergeben wird.
Seit dem 10. März haben sich die provisorischen helvetischen Zentralbehörden aufgelöst, und die daraus abgeleiteten kantonalen Behörden haben ihre Tätigkeit eingestellt.
Die Verwaltungskammer wird ihre Funktionen jedoch unter der Autorität der Kommission fortsetzen.
Der Stellvertreter des Präfekten wird provisorisch die Aufgaben des Präfekten wahrnehmen, und die Unterpräfekten der Bezirke bleiben provisorisch als Beauftragte der Kommission und verantwortlich für die Ausführung ihrer Beschlüsse erhalten.
Die Gerichte des Kantons und der Bezirke bleiben bis zur verfassungsmässigen Organisation des Berufungsgerichts und der Judikative in Tätigkeit.
BÜRGER,
Unter der Garantie des Mediationsaktes und kraft der ihm anvertrauten Befugnisse
DIE KOMMISSION PROKLAMIERT DIE SOUVERÄNITÄT DES KANTONS WAADT.
Mit der Revolution erlangte der Kanton die Freiheit zurück; er musste jedoch unter dem System der Einheit den grössten Teil seiner Rechte in die Hände der Zentralbehörden legen, wo sie gemeinsam mit denen der anderen Kantone ausgeübt wurden.
Fortan wird der Kanton Waadt einen Staat bilden, der berufen ist, sich selbst zu regieren, unter der Schirmherrschaft eines helvetischen Landtages, der die allgemeine Unabhängigkeit, die Rechte der Kantone und die Aufrechterhaltung der kantonalen Verfassungen schützt.
Zweifellos werden alle Herzen mit Begeisterung auf die Verkündigung dieser glücklichen Geschicke reagieren.
Die Kommission schliesst sich den Zeugnissen der allgemeinen Freude an und teilt sie.
Doch, Bürger, würde der Übergang des waadtländischen Volkes zur vollen Emancipation ihm nur die Genüsse des Stolzes bescheren? Die Kommission hegt süssere Hoffnungen. Ruhig fortan und vertrauend auf die Behörden, die die Verfassung geschaffen haben wird, nichts mehr für seine Unabhängigkeit zu fürchten, umgeben von legitimen Mitteln, um Aggressionen von innen und aussen zu widerstehen, wird das waadtländische Volk mit Freude die Pfade der Gerechtigkeit und Ehre betreten, um sie niemals zu verlassen.
BÜRGER,
Die Kommission wird sich unermüdlich um die Inkraftsetzung der Verfassung kümmern. Sie legt Ihnen den authentischen Akt unter der Garantie der französischen Regierung vor. Nehmen Sie dessen Wohltat mit Dankbarkeit entgegen. Schätzen Sie sich glücklich, ihn aus freundlicher und unparteiischer Hand zu erhalten. Niemals hätten die Ergebnisse der Sie spaltenden Meinungen Ihnen eine solche geben können, die allen Hoffnungen und allen Interessen entsprochen hätte. Diese bietet Ihnen grosse Vorteile. Doch was niemand vergessen darf, ist, dass sie das Schweigen aller Leidenschaften gebietet und dass sie mächtig geschützt werden wird.
Die Kommission wird den Gemeinden weitere Anweisungen zukommen lassen bezüglich der Arbeiten, die sie zur Inkraftsetzung der Verfassung übernehmen müssen.
Sie fordert von ihnen grösste Genauigkeit und grössten Fleiss bei allen Aufgaben, mit denen sie betraut werden.