105.111.1
ASC
CH-VD
BESCHLUSS über das Siegel des Regierungsstatthalters, der Unterstatthalter, der Gerichte und der Gemeinden (ASC) - [ 1 ] (ASC)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Waadt
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 BESCHLUSS über das Siegel des Regierungsstatthalters, der Unterstatthalter, der Gerichte und der Gemeinden (ASC) - [ 1 ]
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1. Die Abteilungen und Dienste, die Präfekten, die Gerichte und die kommunalen Behörden des Kantons verfügen über ein Siegel, dessen Abdruck dem durch den Großen Rat erlassenen Siegel entspricht.
Art. 2 BESCHLUSS über das Siegel des Regierungsstatthalters, der Unterstatthalter, der Gerichte und der Gemeinden (ASC)
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1. Der Name der Behörde wird nicht angegeben, aber das Siegel wird so angeordnet, dass es später darauf graviert werden kann.
Art. 3 BESCHLUSS über das Siegel des Regierungsstatthalters, der Unterstatthalter, der Gerichte und der Gemeinden (ASC) - [ 1 ]
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1. Die Staatskanzlei ist mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.