Legislator Swiss Legal AI Agent Kanton Tessin · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
182.200 LAggr CH-TI

Art. 23 GemO Gesetz über die Gemeindezusammenlegungen und -trennungen (GemO)

LAggr
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (30 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 GemO

Nach Ablauf der Fristen für die Ausübung des Referendumsrechts wird dieses Gesetz im Amtsblatt der Gesetze und Exekutivakte veröffentlicht und tritt sofort in Kraft. [34]

Veröffentlicht im AB 2004 , 55.

[34] Inkrafttreten: 13. Februar 2004 - AB 2004, 55.

← Art. 22a LAggr Gesetz über Gemeindezusammenschlüsse und -trennungen (LAggr)

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →