Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
174.120 CH-TI

Ausführungsbestimmung betreffend den Zusatzbeitrag zur Erhöhung der Altersguthaben

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Tessin
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Gesetzestext (2 Artikel)

1 Der Zusatzbeitrag gemäss Artikel 11 Absatz 6 KPTL beträgt 3% des versicherten Lohnes.

2 Die Finanzierung des Zusatzbeitrags ist wie folgt aufgeteilt

– 1,2% zulasten der Arbeitgeber;

– 1,8% zulasten der aktiven Versicherten.

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