171.110
CH-TI
Verordnung zur Einsetzung thematischer Kommissionen
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Tessin
Gesetzestext (4 Artikel)
Art. 1 Verordnung zur Einsetzung thematischer Kommissionen Verordnung zur Einsetzung thematischer Kommissionen
Originalquelle öffnen
Es werden vier thematische Kommissionen eingesetzt, die für folgende Angelegenheiten zuständig sind
– Gesundheit und soziale Sicherheit;
– Wirtschaft und Arbeit;
– Umwelt, Raumordnung und Energie;
– Bildung und Kultur.
Art. 2 Verordnung zur Einsetzung der Fachausschüsse Verordnung zur Einsetzung der Fachausschüsse
Originalquelle öffnen
Die Fachausschüsse setzen sich aus 17 Mitgliedern zusammen.
Art. 3 Verordnung über die Einsetzung von Themenkommissionen Verordnung über die Einsetzung von Themenkommissionen
Originalquelle öffnen
Grundsätzlich werden die Prüfung und die Vorberatung der Angelegenheiten gemäss Art. 1 der zuständigen Fachkommission zugewiesen.
Art. 4 Verordnung zur Einrichtung der Themenkommissionen Verordnung zur Einrichtung der Themenkommissionen
Originalquelle öffnen
Die vorliegende Verordnung wird im Amtsblatt der Gesetze veröffentlicht und tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.
Veröffentlicht im AB 2018, 129.