Legislator · Kanton Tessin · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
163.150 LPDPPOLKGSGLPDpol CH-TI

Art. 11 LPDPpol Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten, die von der Kantonspolizei und den Gemeindepolizeien bearbeitet werden (LPDPpol)

LPDPpol
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (31 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 LPDPpol

Auf begründetes Ersuchen übermittelt die Polizei den Strafverfolgungsbehörden alle in ihrem Besitz befindlichen Informationen betreffend die betroffene Person.

← Art. 10 LPDPpol Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten, die von der Kantonspolizei und den Gemeindepolizeien bearbeitet werden (KGSG) Art. 12 LPDPpol →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →