150.100
LEDP
CH-TI
**Art. 85 LEDP Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (LEDP)**
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Art. 85 LEDP
1 Der gewählte Bürgermeisterkandidat leistet den Treueeid auf die Verfassung und die Gesetze, indem er die ihm vom Friedensrichter ausgehändigte Bescheinigung innerhalb von acht Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse unterzeichnet.
2 Die Beglaubigungsschreiben werden vom Friedensrichter ausgestellt.