Legislator · Kanton Tessin · Gesetzessammlung
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150.100 LEDP CH-TI

**Art. 102 LEDP Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (LEDP)**

LEDP
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Art. 102 LEDP

Der Grosse Rat prüft die Zulässigkeit des Gesuchs vorab, namentlich ob es dem höheren Recht entspricht, die Einheit der Form und der Materie gewahrt ist und es innert Jahresfrist nach der Veröffentlichung des Gesuchsresultats im Amtsblatt umsetzbar ist.

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