Legislator · Kanton Tessin — Gesetzessammlung
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Gesetzgebungsdekret betreffend die neue Regelung der Beziehungen zwischen dem Kanton Tessin und der Gemeinde Campione d’Italia

6 Articles / Provisions · Kanton Tessin — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (6)

Statutory Text (6 Provisions)

Es werden die Verpflichtungen ratifiziert, welche in den Erklärungen des Staatsrates vom 19. November 1997 und des Bürgermeisters von Campione d’Italia vom 22. Januar 1998, die diesem Gesetzesdekret beigefügt sind, enthalten sind.

Die Leistungen des Kantons Tessin sind an diejenigen der Gemeinde Campione d’Italia gebunden, die in der erwähnten Erklärung des Bürgermeisters dieser Gemeinde genannt sind.

Die Erklärungen können mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende jedes Kalenderjahres widerrufen werden und verlieren automatisch ihre Gültigkeit mit dem Inkrafttreten des internationalen Übereinkommens, das die Beziehungen zwischen dem Kanton Tessin und der Gemeinde Campione d’Italia regelt.

I. Die Gemeinden, in denen Bürger wohnhaft sind, die einer Erwerbstätigkeit, sei es als Angestellter oder Selbstständiger, in Campione d’Italia nachgehen, erhalten vom Kanton einen jährlichen Beitrag

a) von CHF 1500 pro ledige Person, die die Anforderungen dieses Artikels erfüllt;

b) von CHF 5000 pro Familie, von der ein Mitglied die Anforderungen dieses Artikels erfüllt.

Als wohnhaft gilt, wer im Besitz einer Polizeibewilligung ist oder, in Fällen, in denen eine solche Bewilligung nicht erforderlich ist, wer seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde hat und alle damit verbundenen formellen Anforderungen erfüllt. Diese Leistung des Kantons ist ebenfalls an jene der Gemeinde Campione d’Italia gebunden.

Für die Studie, die Projektierung und die Realisierung der Verbindungsstrasse zwischen dem Autobahnanschluss Bissone und der Enklavengrenze werden 50 % der Kosten von der Gemeinde Campione d’Italia übernommen.

Dieser Kostenanteil kommt zu den finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde Campione d’Italia hinzu, als Ausgleich für die vom Kanton gewährten Dienstleistungen und Leistungen gemäss der Erklärung nach Art. 1 des vorliegenden Legislativdekrets.

Nach Ablauf der Fristen für die Ausübung des Referendumsrechts tritt das vorliegende Dekret [1] mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gesetze und Verordnungen des Kantons Tessin in Kraft.

Veröffentlicht im AB 19 98 , 130.

[1] Inkrafttreten: 8. Mai 1998 – AB 1998, 130.

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