Legislator · Kanton Thurgau — Gesetzessammlung
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187.520 CH-TG

Kanton Thurgau — Gesetzessammlung 187.520

3 Articles / Provisions · Kanton Thurgau — Gesetzessammlung
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Statutory Text (3 Provisions)

1. Die drei früherhin zur thurgauischen Filiale Bichelsee kirchgenössig gewesenen, hierauf von zürcherischer Seite mit der Filiale Sitzberg vereinigten Höfe Renggerschwil, Scheurli und Emmerwies werden auch von thurgauischer Seite in der letzteren Verbindung mit Sitzberg und als losgetrennt von Bichelsee anerkannt.

1. Von zürcherischer Seite, respektive den drei benannten Höfen, wird demnach auf alle aus dem bisherigen kirchlichen Verbande mit Bichelsee entspringenden Rechte, als Anteil an dem Kirchenvermögen usw., verzichtet. Im fernern verpflichtet sich die Regierung des Standes Zürich für Loskauf dieser drei Höfe respektive Schadloshaltung der Gemeinde Bichelsee die Summe von fl. 400 R.V. zu zahlen.

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