Legislator · Kanton Thurgau · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
187.144 CH-TG

§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden - Rechnungstellung Konfirmationsunterricht

Religions- und Konfirmationsunterricht
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (16 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden · Rechnungstellung Konfirmationsunterricht

1. Im Fall eines auswärtigen Besuchs des Konfirmationsunterrichts können der Kirchgemeinde des Wohnsitzes nur die Zusatzaufwendungen in Rechnung gestellt werden, nicht jedoch reine Unterrichtskosten. Zu den Zusatzaufwendungen gehören namentlich Lager, Exkursionen und das Ausstellen von Konfirmationsurkunden.

2. Die Kirchgemeinde des Wohnsitzes kann die Kostenbeteiligung begrenzen auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Betrag, der für die analogen Aufwendungen bei einem Durchlaufen des Konfirmationskurses in der eigenen Gemeinde angefallen wäre.

← § 6 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden Gesetzliche Grundlage § 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →