187.144
CH-TG
§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden - Rechnungstellung Konfirmationsunterricht
Religions- und Konfirmationsunterricht
§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden · Rechnungstellung Konfirmationsunterricht
1. Im Fall eines auswärtigen Besuchs des Konfirmationsunterrichts können der Kirchgemeinde des Wohnsitzes nur die Zusatzaufwendungen in Rechnung gestellt werden, nicht jedoch reine Unterrichtskosten. Zu den Zusatzaufwendungen gehören namentlich Lager, Exkursionen und das Ausstellen von Konfirmationsurkunden.
2. Die Kirchgemeinde des Wohnsitzes kann die Kostenbeteiligung begrenzen auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Betrag, der für die analogen Aufwendungen bei einem Durchlaufen des Konfirmationskurses in der eigenen Gemeinde angefallen wäre.