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172.31 ITV CH-TG

§ 5 Informatikverordnung (ITV) - Amt für Informatik

Organisation
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§ 5 ITV — Amt für Informatik

1. Das Amt für Informatik ist die Informatik-Dienststelle der kantonalen Verwaltung.

2. Es trägt die Verantwortung für die zentrale Beschaffung von Hard- und Software der IT-Infrastruktur und in der kantonalen Verwaltung verwendeten Konzernanwendungen.

3. Es unterstützt die einzelnen Amtsstellen in Informatikbelangen und bestimmt die notwendigen Vorgaben in technischer Hinsicht.

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