Legislator · Kanton Thurgau — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
171.111 CH-TG

Vereinbarkeit eines Grossratsmandats mit einer anderen Tätigkeit

2 Articles / Provisions · Kanton Thurgau — Gesetzessammlung
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Statutory Text (2 Provisions)

1. Dem Grossen Rat dürfen angehören

1. * nicht vom Volk gewählte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Bezirksgerichte, der Gerichte und der Kantonalen Verwaltung sowie seiner öffentlich-rechtlichen Anstalten, deren Jahrespensum höchstens 15 % des betreffenden Vollpensums beträgt

2. * Angestellte der Bezirksgerichte, der Gerichte und der Kantonalen Verwaltung sowie seiner öffentlich-rechtlichen Anstalten in einmaliger auf höchstens ein Jahr befristeter Anstellung

3. * Praktikanten oder Praktikantinnen der Bezirksgerichte, der Gerichte und der Kantonalen Verwaltung sowie seiner öffentlich-rechtlichen Anstalten in einmaliger auf höchstens ein Jahr befristeter Anstellung

4. * ausserordentliche Berufsrichter oder Berufsrichterinnen gemäss § 22 Abs. 3 des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG), deren Jahrespensum höchstens 30 % des Vollpensums beträgt

1. Das Büro des Grossen Rates sorgt für die Einhaltung dieser Richtlinien.

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