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1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 18 Interkantonale Zusammenarbeit

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1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 18 Interkantonale Zusammenarbeit

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die inter-

kantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

(Vom 15. Februar 2006)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

2 nach Einsicht in den Bericht des

gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,

Regierungsrates,

beschliesst

I.

Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusam-

menarbeit mit Lastenausgleich bei.

II.

Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt.

Er wird mit dem Text der Rahmenvereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und

in die Gesetzsammlung aufgenommen.

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

1 GS 21-58.

2 SRSZ 100.000.

3 Abl 2006 896.

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