Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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171.411 KRV-USA CH-SZ

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern (KRV-USA)

7 Articles / Provisions · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (7)

Statutory Text (7 Provisions)

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern

Gegenstand

Diese Verordnung enthält die kantonalen Vollzugsvorschriften für die Rückerstat-

tung des zusätzlichen Steuerrückbehalts der Vereinigten Staaten von Amerika.

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern

Zuständigkeit

Zuständig für die Durchführung des Verfahrens auf Rückerstattung des zusätz­

lichen Steuerrückbehalts ist die kantonale Steuerverwaltung in ihrer Funktion als

kantonales Verrechnungssteueramt.

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern

Antrag auf Rückerstattung

Der Antrag auf Rückerstattung ist auf einem besonderen Formular zusammen mit

den entsprechenden Belegen und der Steuererklärung der kantonalen Steuerver-

waltung einzureichen.

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern

Rückerstattungsart

1 Die Rückerstattung erfolgt in der Regel durch Verrechnung mit den kantonalen

Steuern oder mit der direkten Bundessteuer.

2 Die kantonale Steuerverwaltung kann stattdessen die Rückerstattung mittels

Bank- oder Postüberweisung vornehmen.

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern

Verweis auf die kantonale Verrechnungssteuerverordnung

Im Übrigen finden die Bestimmungen der kantonalen Vollzugsverordnung zum

Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13. Februar 2001 sinngemäss

Anwendung.

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern

Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechts

1 Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Sie ersetzt

den Regierungsratsbeschluss betreffend den Vollzug des Bundesratsbeschlusses

über die Ausführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenos-

senschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppel-

besteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen vom 20. Mai 1953.

2 Rückerstattungsansprüche für Fälligkeiten bis 31. Dezember 2000 werden

nach bisherigem Recht festgesetzt.

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 171 Bundessteuern

Veröffentlichung

Diese Verordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die

Gesetzsammlung aufgenommen.

1 Abl 2001 1499 mit Änderungen vom 13. Dezember 2016 (RRB Anpassung von Ausführungsbe-

stimmungen zum Steuergesetz und der Verordnung über die Rückerstattung des zusätzlichen

Steuerrückbehalts der Vereinigten Staaten von Amerika, GS 24-86c) und vom 10. Dezember 2024

(RRB betr. Anpassung von Ausführungsbestimmungen zum Steuergesetz, GS 27-53c).

2 SR 672.933.61.

3 SRSZ 172.200.

4 Abs. 1 in der Fassung vom 10. Dezember 2024.

5 Abs. 1 und 2 in der Fassung vom 10. Dezember 2024.

6 SRSZ 171.211.

7 GS 13-470.

8 1. Januar 2001 (Abl 2001 1500); Änderungen vom 13. Dezember 2016 am 1. Januar 2017 (Abl

2016 2869) und vom 10. Dezember 2024 am 1. Januar 2025 (Abl 2024 3120) in Kraft getreten.

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