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143.112 GORR CH-SZ

§ 18 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR), vom 28. Mai 2024

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 14 Behörden und Verwaltung » 143 Regierungsrat, Verwaltung
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§ 18 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR), vom 28. Mai 2024

Auftragscontrolling

1 Die Staatskanzlei führt eine Kontrolle über alle vom Regierungsrat erteilten Auf-

träge. Sie orientiert den Regierungsrat regelmässig über den Erledigungsstand.

2 Die Departemente sorgen für die fristgerechte und auftragskonforme Erledigung

der Aufträge.

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