143.112
GORR
CH-SZ
§ 18 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR), vom 28. Mai 2024
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 14 Behörden und Verwaltung » 143 Regierungsrat, Verwaltung
§ 18 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR), vom 28. Mai 2024
Auftragscontrolling
1 Die Staatskanzlei führt eine Kontrolle über alle vom Regierungsrat erteilten Auf-
träge. Sie orientiert den Regierungsrat regelmässig über den Erledigungsstand.
2 Die Departemente sorgen für die fristgerechte und auftragskonforme Erledigung
der Aufträge.