211.1
ZGB
CH-SO
§ 60 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Vollstreckung. I. Inkassohilfe, Art. 131 ZGB
Zweiter Teil: Das Familienrecht - Erste Abteilung: Das Eherecht - Vierter Titel: Die Ehescheidung und die Ehetrennung
§ 60 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · Vollstreckung. I. Inkassohilfe, Art. 131 ZGB
1. Das Oberamt hat bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs auf Gesuch hin und in der Regel unentgeltlich zu helfen.