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211.1 ZGB CH-SO

§ 60 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Vollstreckung. I. Inkassohilfe, Art. 131 ZGB

Zweiter Teil: Das Familienrecht - Erste Abteilung: Das Eherecht - Vierter Titel: Die Ehescheidung und die Ehetrennung
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§ 60 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · Vollstreckung. I. Inkassohilfe, Art. 131 ZGB

1. Das Oberamt hat bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs auf Gesuch hin und in der Regel unentgeltlich zu helfen.

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