211.1
ZGB
CH-SO
§ 332 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - E. Arbeitsvertragsverhältnis mit Gewinnbeteiligung Art. 322a und c, je Abs. 2 OR
Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse - Vierter Abschnitt: Der Arbeitsvertrag (Zehnter Titel des OR)
§ 332 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches — E. Arbeitsvertragsverhältnis mit Gewinnbeteiligung Art. 322a und c, je Abs. 2 OR
1. Die Bezeichnung von Sachverständigen bei Arbeitsvertragsverhältnissen mit Anteil am Geschäftsergebnis obliegt dem Amtsgerichtspräsidenten.