Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
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211.1 ZGB CH-SO

§ 332 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - E. Arbeitsvertragsverhältnis mit Gewinnbeteiligung Art. 322a und c, je Abs. 2 OR

Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse - Vierter Abschnitt: Der Arbeitsvertrag (Zehnter Titel des OR)
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§ 332 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches — E. Arbeitsvertragsverhältnis mit Gewinnbeteiligung Art. 322a und c, je Abs. 2 OR

1. Die Bezeichnung von Sachverständigen bei Arbeitsvertragsverhältnissen mit Anteil am Geschäftsergebnis obliegt dem Amtsgerichtspräsidenten.

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