211.1
ZGB
CH-SO
§ 304 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - A. Erfüllung der Obligationen I. Fristansetzung nach Art. 83 Abs. 2 OR
Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen - Erster Abschnitt: Die Wirkung der Obligationen (Zweiter Titel des OR)
§ 304 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches — A. Erfüllung der Obligationen I. Fristansetzung nach Art. 83 Abs. 2 OR
1. Für die Fristansetzung zur Sicherheitsleistung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des einen Teiles bei einem zweiseitigen Vertrag ist der Amtsgerichtspräsident zuständig.