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211.1 ZGB CH-SO

§ 304 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - A. Erfüllung der Obligationen I. Fristansetzung nach Art. 83 Abs. 2 OR

Fünfter Teil: Das Obligationenrecht - Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen - Erster Abschnitt: Die Wirkung der Obligationen (Zweiter Titel des OR)
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§ 304 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches — A. Erfüllung der Obligationen I. Fristansetzung nach Art. 83 Abs. 2 OR

1. Für die Fristansetzung zur Sicherheitsleistung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des einen Teiles bei einem zweiseitigen Vertrag ist der Amtsgerichtspräsident zuständig.

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