Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
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126.515.123.53 CH-SO

Kanton Solothurn — Gesetzessammlung 126.515.123.53

5 Articles / Provisions · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
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Statutory Text (5 Provisions)

1. Die Experten erhalten für die Durchführung der Schüler-Radfahrerprüfungen folgende Entschädigungen

a)* 100 Franken für eine ganztägige Beanspruchung;

b)* 75 Franken für eine halbtägige Beanspruchung.

1. Die Entschädigung für die Korrektur von Prüfungsblättern beträgt 1 Franken pro Schüler.

1. Die Entschädigung für auswärtige Verpflegung richtet sich sinngemäss nach dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vom 25. Oktober 2004.

1. Die Reiseentschädigung richtet sich sinngemäss nach dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vom 25. Oktober 2004.

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. Januar 1988 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

2. Der Regierungsratsbeschluss vom 15. Juli 1980 wird aufgehoben.

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