Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
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122.51 CH-SO

§ 3 Archivgesetz - Behörden

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§ 3 Archivgesetz — Behörden

1. Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind

a) die Behörden und Dienststellen sowie die Kommissionen des Kantons;

b) die Organe selbständiger Körperschaften und Anstalten des kantonalen öffentlichen Rechts;

c) natürliche und juristische Personen, soweit sie öffentliche Aufgaben des Kantons erfüllen.

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