Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
112.11 CH-SO

§ 4 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz) - Findelkind

Erwerb und Verlust von Gesetzes wegen
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (38 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Bürgerrechtsgesetz — Findelkind

1. Das Findelkind erhält das Bürgerrecht der Gemeinde, in der es gefunden wird, sofern die Mutter oder die Eltern nicht ermittelt werden können.

← § 3 Bürgerrechtsgesetz Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz) - Inhalt des Bürgerrechtsgesetzes § 5 Bürgerrechtsgesetz →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →