111.1
KV
CH-SO
Art. 96 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Ausländer
Staatsaufgaben - Soziale Sicherheit
Art. 96 KV — Ausländer
1. Kanton und Gemeinden fördern in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen Wohlfahrt und Eingliederung der Ausländer.