Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
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111.1 KV CH-SO

Art. 81 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Leitung der Verwaltung

Kantonale Behörden - Regierungsrat und Verwaltung
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Art. 81 KV — Leitung der Verwaltung

1. Der Regierungsrat bestimmt im Rahmen von Verfassung und Gesetz die zweckmässige Organisation der Verwaltung. Er sorgt für einen rechtmässigen und wirkungsorientierten Dienst an der Öffentlichkeit.

2. Er entscheidet nach Massgabe des Gesetzes über Verwaltungsbeschwerden. Art. 88 Absatz 3 gilt sinngemäss.

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