111.1
KV
CH-SO
Art. 73 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Politische Planung
Kantonale Behörden - Der Kantonsrat
Art. 73 KV — Politische Planung
1. Der Kantonsrat behandelt den Legislaturplan und den integrierten Aufgaben- und Finanzplan sowie weitere grundlegende Pläne in einzelnen Aufgabenbereichen und nimmt davon Kenntnis.
2. Mit dem Planungsbeschluss beauftragt der Kantonsrat den Regierungsrat zur Entwicklung einer Staatsaufgabe in bestimmter Richtung.