Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
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111.1 KV CH-SO

Art. 73 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Politische Planung

Kantonale Behörden - Der Kantonsrat
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Art. 73 KV — Politische Planung

1. Der Kantonsrat behandelt den Legislaturplan und den integrierten Aufgaben- und Finanzplan sowie weitere grundlegende Pläne in einzelnen Aufgabenbereichen und nimmt davon Kenntnis.

2. Mit dem Planungsbeschluss beauftragt der Kantonsrat den Regierungsrat zur Entwicklung einer Staatsaufgabe in bestimmter Richtung.

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