111.1
KV
CH-SO
Art. 63 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Öffentlichkeit
Kantonale Behörden - Allgemeine Bestimmungen
Art. 63 KV — Öffentlichkeit
1. Die Beratungen des Kantonsrates und des Regierungsrates sind öffentlich, soweit schützenswerte private oder öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
2. Das Gesetz regelt das Recht auf Einsichtnahme in amtliche Akten.
Court Decisions Applying This Provision (2)
SO_VG_001_VWBES-2021-97_2021-03-15 · so (Art. 63 KV)
Resident Challenges Exclusion from Administrative Council Meetings Due to Health Decree
chweizerischen Recht, ZBl 1984, S. 433 ff.). 3.1 Wenn auf die Beschwerde einzutreten wäre, müsste sie abgewiesen werden, denn Art. 63 KV enthält selbst schon die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschliessen. 3.2 Nach Art. 40 Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101)
SO_VG_001_VWBES-2020-464_2021-02-09 · so (Art. 63 KV)
Resident's Challenge to Public Exclusion from Executive Council Deliberations Upheld on Standing and Merits
chweizerischen Recht, ZBl 1984, S. 433 ff.). 3.1 Wenn auf die Beschwerde einzutreten wäre, müsste sie abgewiesen werden, denn Art. 63 KV enthält selbst schon die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschliessen. 3.2 Nach Art. 40 Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101)