Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
111.1 KV CH-SO

Art. 55 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Kirchgemeinden

Staat und Kirche
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (150 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 55 KV — Kirchgemeinden

1. Die Kirchgemeinde umfasst alle in ihrem Gebiet wohnenden Angehörigen einer anerkannten Religionsgemeinschaft. Die Kirchgemeinden erfüllen die weltlichen Bedürfnisse ihrer Konfession und weitere Aufgaben im Rahmen der innerkirchlichen Ordnung.

2. Der Austritt aus einer anerkannten Religionsgemeinschaft kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kirchgemeinderat erklärt werden.

3. Die Kirchgemeinde kann niedergelassenen Ausländern das Stimm- und Wahlrecht gewähren.

← Art. 54 KV Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Der Kanton als Stand der Eidgenossenschaft Art. 56 KV →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →