111.1
KV
CH-SO
Art. 4 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Demokratische Grundordnung
Grundsätze - Allgemeines
Art. 4 KV — Demokratische Grundordnung
1. Die Staatsgewalt beruht auf der Gesamtheit des Volkes. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.