111.1
KV
CH-SO
Art. 2 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Verhältnis zu den anderen Kantonen
Grundsätze - Allgemeines
Art. 2 KV — Verhältnis zu den anderen Kantonen
1. Der Kanton Solothurn arbeitet mit den anderen Kantonen zusammen und setzt sich für gemeinsame Lösungen ein.
2. Er versteht sich als Mittler zwischen den Kulturgemeinschaften der Schweiz.