111.1
KV
CH-SO
Art. 126 Verfassung des Kantons Solothurn (KV) - Regalien
Staatsaufgaben - Wirtschaft
Art. 126 KV — Regalien
1. Dem Kanton stehen das Salz-, Jagd-, Fischerei- und Bergbauregal zu. Bestehende Privatrechte bleiben vorbehalten.
2. Die Regalien geben dem Kanton das ausschliessliche Recht zur wirtschaftlichen Betätigung und Nutzung. Er kann diese Rechte selber ausüben oder auf Dritte übertragen.