Legislator Swiss Legal AI Agent Kanton Nidwalden · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
265.2 VGVRCC CH-NW

§ 6 Verordnung über das Verfahren vor dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtsverordnung, VGV) - Entscheid

Originalquelle öffnen ↗ Full Act (8 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Verfassungsgerichtsverordnung, VGV · Entscheid

1. Widerspricht ein angefochtener Erlass übergeordnetem Recht, hebt ihn das Verfassungsgericht ganz oder teilweise auf; es veröffentlicht die Aufhebung im Amtsblatt.

2. Die Aufhebung eines Erlasses wird mit der Veröffentlichung des Entscheides allgemein verbindlich; die in diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Entscheide, die sich auf die aufgehobenen Bestimmungen stützen, sind unverbindlich.

3. Hebt das Verfassungsgericht einen angefochtenen Entscheid auf, entscheidet es in der Regel selbst.

← § 5 Verfassungsgerichtsverordnung, VGV Verordnung über das Verfahren vor dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtsverordnung, VGV) - Geltungsbereich § 7 Verfassungsgerichtsverordnung, VGV →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →