Legislator · Kanton Nidwalden — Gesetzessammlung
DE · FR · IT · EN In Legislator analysieren
263.14 CH-NW

Meldestelle

2 Articles / Provisions · Kanton Nidwalden — Gesetzessammlung
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Statutory Text (2 Provisions)

1. Die Polizei ist die zentrale Meldestelle im Sinne von Art. 22 Abs. 3 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten.

2. Die meldepflichtigen kantonalen Behörden haben das Eintreten der gesetzlichen Voraussetzungen für die Löschung der Daten von Personen und Spuren umgehend der zentralen Meldestelle zu melden.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →