Legislator · Kanton Nidwalden — Gesetzessammlung
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263.13 OCProfDNA CH-NW

Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (Kantonale DNA-Profil-Verordnung, kDNAPV) - Richterliche Behörde (OCProfDNA)

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Statutory Text (4 Provisions)

1. Das Kantonsgericht als Einzelgericht oder die beziehungsweise der Vorsitzende des Gerichts, bei dem das Verfahren hängig ist, ist die richterliche Behörde im Sinne von Art. 7 Abs. 3 DNA-Profil-Gesetz.

1. Die Einführungsverordnung vom 8. März 2005 zur Bundesgesetzgebung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen wird aufgehoben.

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