211.1
EGLICCLI
CH-NW
Art. 9 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Kantonales Steueramt
Zuständigkeit und Verfahren - Verwaltungsbehörden und Amtsstellen
Art. 9 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB — Kantonales Steueramt
1. Dem kantonalen Steueramt obliegt die Schätzung des Wertes eines Grundstückes oder Unterpfandes gemäss Art. 618 ZGB; es hat die weiteren ihm durch die Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.