Legislator · Kanton Nidwalden — Gesetzessammlung
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211.1 EGLICCLI CH-NW

Art. 9 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Kantonales Steueramt

Zuständigkeit und Verfahren - Verwaltungsbehörden und Amtsstellen
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Art. 9 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB — Kantonales Steueramt

1. Dem kantonalen Steueramt obliegt die Schätzung des Wertes eines Grundstückes oder Unterpfandes gemäss Art. 618 ZGB; es hat die weiteren ihm durch die Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

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