Legislator · Kanton Nidwalden — Gesetzessammlung
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211.1 EGLICCLI CH-NW

Art. 44 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Gerichtliches Verfahren

Organisatorische Vorschriften und kantonales Recht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Kosten, Entschädigung
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Art. 44 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB — Gerichtliches Verfahren

1. Das gerichtliche Verfahren bezüglich fürsorgerischer Unterbringung ist kostenlos.

2. Bei leichtfertiger oder trölerischer Anfechtung können der beschwerdeführenden Person amtliche Kosten auferlegt werden.

3. Im gerichtlichen Verfahren richtet sich die Verlegung der Parteikosten nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des angefochtenen Entscheides.

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